Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz
SächsPolFHG§ 22 Qualitätssicherung
Stand: 26.08.2026
Wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen. Näheres regelt die Fachhochschule durch Satzung.