Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz
SächsPolFHG§ 20 Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Dauer und Inhalt der Ausbildung an den Polizeifachschulen sowie notwendige Prüfungen richten sich nach den aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften erlassenen Laufbahn- sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.