Dauer und Inhalt der Ausbildung an den Polizeifachschulen sowie notwendige Prüfungen richten sich nach den aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften erlassenen Laufbahn- sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
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Dauer und Inhalt der Ausbildung an den Polizeifachschulen sowie notwendige Prüfungen richten sich nach den aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften erlassenen Laufbahn- sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.