Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Pflegeberufegesetz-Umsetzungsverordnung
SächsPflBGUmVO§ 14 Überleitung von Ausbildungen
Stand: 26.08.2026
Eine Überleitung von Ausbildungen nach dem Krankenpflege- oder dem Altenpflegegesetz in eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist nicht zulässig.