Eine Überleitung von Ausbildungen nach dem Krankenpflege- oder dem Altenpflegegesetz in eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist nicht zulässig.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Eine Überleitung von Ausbildungen nach dem Krankenpflege- oder dem Altenpflegegesetz in eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist nicht zulässig.