Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Personenstandsverordnung
SächsPStVO§ 7 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
Stand: 26.08.2026
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ist für die Übermittlung der Adressen und Zertifikatsinhalte der Standesämter an das Bundesverwaltungsamt und für deren Pflege zuständig.