Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Personalübergangsgesetz
SächsPÜG§ 5 Schiedsstelle
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsP%C3%9CG/5#abs-1 (1) Zur Vorbereitung der Herstellung des Einvernehmens über die anteilige Übernahme des Personals wird eine Schiedsstelle eingerichtet. Die beteiligten Körperschaften können diese anrufen. Die Schiedsstelle gibt eine Empfehlung an die beteiligten Körperschaften ab..
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsP%C3%9CG/5#abs-2 (2) Die Schiedsstelle besteht aus
1. dem Präsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen als unparteiischem Vorsitzenden,
2. drei vom Ministerpräsidenten zu benennende Vertreter der Verwaltung des Freistaates Sachsen als Beisitzer und
3. je einem vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag, Sächsischen Landkreistag und Kommunalen Sozialverband Sachsen zu benennenden Vertreter als Beisitzer.
Vertreter des Präsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen ist der Vizepräsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen. Die nach Satz 1 Nr. 2 und 3 für die Benennung der Vertreter zuständigen Stellen bestellen auch Ersatzbeisitzer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsP%C3%9CG/5#abs-3 (3) Die Schiedsstelle ist beschlussfähig bei Anwesenheit aller Mitglieder oder deren Vertreter. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsP%C3%9CG/5#abs-4 (4) Die Schiedsstelle leitet die beschlossene Empfehlung über die Auswahl und Verteilung des übergehenden Personals den beteiligten Körperschaften zu. Die beteiligten Körperschaften können sich der Empfehlung anschließen und darüber ihr Einvernehmen herstellen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsP%C3%9CG/5#abs-5 (5) Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung. Beim Staatsministerium des Innern wird für die Schiedsstelle eine Geschäftsstelle eingerichtet. Der Freistaat Sachsen trägt die personellen und sächlichen Kosten der Schieds- und Geschäftsstelle.