Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz
SächsOWiG§ 15 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
§ 13 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 20. Januar 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert