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§ 15 SächsOWiG (Sachsen) — Inkrafttreten

Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 13 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 20. Januar 1994

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

Heinz Eggert