Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz
SächsOWiG§ 12 Sonstige sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden
Stand: 26.08.2026
Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sind in den Fällen der §§ 7 bis 10 die Ortspolizeibehörden.