Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Normenkontrollratsgesetz
SächsNKRG§ 2 Erfüllungsaufwand
Stand: 26.08.2026
Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.