Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lernmittelzulassungsverordnung
SächsLernmitZVO§ 11 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Genehmigungsverfahren für Druckwerke, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden und die mit Inkrafttreten dieser Verordnung keiner Zulassung mehr bedürfen, werden eingestellt.