Genehmigungsverfahren für Druckwerke, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden und die mit Inkrafttreten dieser Verordnung keiner Zulassung mehr bedürfen, werden eingestellt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Genehmigungsverfahren für Druckwerke, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden und die mit Inkrafttreten dieser Verordnung keiner Zulassung mehr bedürfen, werden eingestellt.