Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ladenöffnungsgesetz

SächsLadÖffG

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsLad%C3%96ffG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und die Zeiten des gewerblichen Anbietens von Waren außerhalb von Verkaufsstellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsLad%C3%96ffG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf den Verkauf von Zubehörartikeln, der in engem Zusammenhang mit einer nach anderen Rechtsvorschriften erlaubten nichtgewerblichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Veranstaltung steht, insbesondere bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, in Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen sowie in Museen.

§ 2