Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Landzahnarztgesetz
SächsLZahnarztG§ 1 Zielsetzung
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz dient zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sowie in Gebieten mit zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf im Freistaat Sachsen.