Dieses Gesetz dient zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sowie in Gebieten mit zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf im Freistaat Sachsen.
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Dieses Gesetz dient zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sowie in Gebieten mit zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf im Freistaat Sachsen.