Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Landesstipendienverordnung
SächsLStipVO§ 2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Stand: 26.08.2026
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Doktorandinnen und Doktoranden oder in das Meisterschülerstudium eingeschriebene Studentinnen und Studenten an Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes . Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes können Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sein, wenn das Promotionsvorhaben überwiegend an der Hochschule für angewandte Wissenschaften und in Kooperation mit einer Einrichtung mit Promotionsrecht im Freistaat Sachsen durchgeführt wird.