Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung

SächsLRettDPVO

Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Indikationskatalog für den Notarzteinsatz

1. Patientenzustand

Bei Verdacht auf fehlende oder deutlich beeinträchtigte Vitalfunktion ist der Notarzt einzusetzen:

Patientenzustand Funktion Zustand Beispiel

Funktionen Zustand Beispiel

Bewusstsein reagiert nicht oder nicht adäquat auf Ansprechen und Rütteln Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma

Atmung keine normale Atmung, ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand Asthmaanfall, Lungenoedem, Aspiration

Herz/Kreislauf akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand Herzinfarkt, Angina pectoris, akutes Koronarsyndrom (ACS), Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock

Sonstige Schädigungen mit Wirkung auf die Vitalfunktionen schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen, akute Lähmungen Thorax-/Bauchtrauma, Schädel-Hirn-Trauma, größere Amputationen, Ösophagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall

2. Notfallbezogene Indikationen

a.

schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte

b.

sonstiger Unfall mit Schwerverletzten

c.

Unfall mit Kindern

d.

Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung

e.

Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung

f.

thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung

g.

Strom- oder Blitzunfälle

h.

Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch

i.

Einklemmung oder Verschüttung

j.

drohender Suizid

k.

Sturz aus Höhe (≥ 3 m)

l.

Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich

m.

Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben

n.

unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt

o.

Vergiftungen mit vitaler Gefährdung.

§ 24