Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Landkreisordnung

SächsLKrO

§ 72 (weggefallen)

Sachsen

Für § 72 SächsLKrO liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 71 →§ 73