Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kormoranverordnung
SächsKorVO§ 6 Bestandsüberwachung
Stand: 26.08.2026
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beobachtet durch geeignete Maßnahmen die Bestandsentwicklung des Kormorans im Freistaat Sachsen.