Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit SächsKomZG § 82 (weggefallen) Sachsen Außer Kraft: § 82 SächsKomZG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 82 SächsKomZG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm