Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
SächsKomZG§ 69 Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes
Stand: 26.08.2026
Aus wichtigem Grund kann ein Verbandsmitglied sein Ausscheiden aus dem neuen Zweckverband erklären. § 63 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.