Aus wichtigem Grund kann ein Verbandsmitglied sein Ausscheiden aus dem neuen Zweckverband erklären. § 63 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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Aus wichtigem Grund kann ein Verbandsmitglied sein Ausscheiden aus dem neuen Zweckverband erklären. § 63 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.