Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
SächsKomHVO§ 57 Konsolidierungsbericht und Angaben zum nicht konsolidierten Beteiligungsbesitz
Stand: 26.08.2026
Im Konsolidierungsbericht sind darzustellen:
1. ein Gesamtüberblick, bestehend aus
a)
einer Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde,
b)
Angaben zu Name und Sitz der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen, zur Höhe der Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen juristischen Personen sowie zur Vertretungsquote in den Verbandsorganen und zu den Umlagepflichten bei Verwaltungs- und Zweckverbänden,
c)
Angaben über den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen,
d)
einer Bewertung des Gesamtabschlusses unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit und
e)
den in § 99 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Beteiligungsbericht beschriebenen Angaben der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen;
2. Erläuterungen des Gesamtabschlusses, bestehend aus
a)
Angaben zur Abgrenzung der in die Konsolidierung einzubeziehenden Organisationseinheiten und Vermögensmassen und zu den angewandten Konsolidierungsmethoden und
b)
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des Gesamtabschlusses;
3. ein Ausblick auf die künftige Entwicklung der Gemeinde und der gemäß § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung konsolidierten Organisationseinheiten und Vermögensmassen, insbesondere bestehend aus
a)
Angaben über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind,
b)
Angaben über die erwartete Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen, insbesondere über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken, sowie
c)
Angaben über die wesentlichen Ziele und Strategien.