Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKitaFinVO · SächsGVBl. 2015 Nr. 16, S. 695, Fsn-Nr. 814-1.17

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

4 Normen · Ausgangsfassung vom 23.11.2015 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — (weggefallen)1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung
  2. § 1 (weggefallen)
  3. § 2 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen nach § 14 Absatz 5 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung
  4. § 3 Erstattung des Gemeindeanteils und des Landeszuschusses gemäß § 17 Absatz 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung
  5. § 4 Übergangsregelungen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.09.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2025 (SächsGVBl. S. 353)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    31.07.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 31.07.2023, Artikel 1

    SächsGVBl. 2023 S. 627

  3. Historischer Änderungsnachweis

    28.10.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.10.2021

    SächsGVBl. 2021 S. 1280

  4. Historischer Änderungsnachweis

    13.05.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.05.2019, Artikel 2

    SächsGVBl. 2019 S. 329

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).