Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kampfmittelverordnung

SächsKMVO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKMVO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für das Gebiet des Freistaates Sachsen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKMVO/1#abs-2 (2) Sie gilt nicht für die Bundeswehr, die Stationierungsstreitkräfte, die Bundespolizei, den Zoll, die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

§ 2