Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kampfmittelverordnung
SächsKMVO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKMVO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für das Gebiet des Freistaates Sachsen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKMVO/1#abs-2 (2) Sie gilt nicht für die Bundeswehr, die Stationierungsstreitkräfte, die Bundespolizei, den Zoll, die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.