Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Justizgesetz SächsJG § 56 Bekanntmachung Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein und die Entziehung der Rechtsfähigkeit sind im Sächsischen Amtsblatt bekannt zu machen.