Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
SächsJAPO§ 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 318) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 13. September 2021
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier