Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Heizkostenzuschussverordnung

SächsHeizkZVO

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.

Dresden, den 19. Juli 2022

Der Ministerpräsident

Michael Kretschmer

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Martin Dulig

Der Staatsminister für Wissenschaft

Sebastian Gemkow

Der Staatsminister für Regionalentwicklung

Thomas Schmidt

§ 1