Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz
SächsGrEStSatzG§ 1 Steuersatz
Stand: 26.08.2026
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.