Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
SächsGlüStVAG§ 11 Spielersperre
Stand: 26.08.2026
Die Eintragung der Spielersperre nach § 8a Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in die Sperrdatei muss unverzüglich erfolgen.