Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGDIG · SächsGVBl. 2010 Nr. 6, S. 134, Fsn-Nr. 450-3
Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 19.05.2010 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anwendungsbereich
- § 4 Erfassung und Verwaltung von Geodaten
- § 5 Netzdienste und Geoportal der GDI Sachsen
- § 6 Erfassung und Verwaltung von Metadaten
- § 7 Betrieb der GDI Sachsen
- § 8 Zugang zu den Geodaten und Metadaten sowie den Geodatendiensten
- § 9 Privatrechtliche Entgelte sowie Gebühren und Auslagen, Erteilung von Lizenzen und öffentlich-rechtlichen Erlaubnissen
- § 10 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 11 Übergangsbestimmungen
- § 12 Einschränkung eines Grundrechts
- Anlage (zu § 3 Absatz 4 Nummer 2)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
19.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)
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Historischer Änderungsnachweis
12.04.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.04.2021, Artikel 18
SächsGVBl. 2021 S. 517
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Historischer Änderungsnachweis
26.10.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.10.2016, Artikel 2
SächsGVBl. 2016 S. 507
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).