Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Förderfondsgesetz
SächsFöFoGAnlage 9 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 9)
Stand: 26.08.2026
Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens
„Darlehensfonds zur Markteinführung innovativer Produkte Sachsen“
Der Fonds dient der Förderung von Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Markteinführung und Marktbearbeitung innovativer Produkte. Aus dem Fonds sollen Darlehen gewährt werden; die Darlehen können zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs (und in geringem Umfang auch des Investitionsbedarfs) nach erfolgter Markteinführung, zum Produktionsaufbau und für das Marketing der neuen Produkte eingesetzt werden.