Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Förderfondsgesetz
SächsFöFoGAnlage 5 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 5)
Stand: 26.08.2026
Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens
„Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von sächsischen Unternehmen“
Aus dem Fonds sollen Darlehen zur Liquiditätssicherung und zur Umstrukturierung von kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen, die sich vorübergehend in Schwierigkeiten befinden, ausgereicht werden.