Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Drogenkonsumraum-Verordnung

SächsDrogKRVO

§ 16 Evaluation

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Erlaubnisbehörde evaluiert vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium des Innern sowie dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung die Auswirkungen dieser Verordnung im Hinblick auf die in § 2 benannten Zwecke sowie die Folgewirkungen im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

§ 15 § 17