Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Brexit-Übergangsgesetz
SächsBrexitÜG§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBrexit%C3%9CG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBrexit%C3%9CG/3#abs-2 (2) Die Staatskanzlei gibt den Tag des Inkrafttretens im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.
Dresden, den 28. März 2019
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk