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§ 3 SächsBrexitÜG (Sachsen) — Inkrafttreten

Sächsisches Brexit-Übergangsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.

(2) Die Staatskanzlei gibt den Tag des Inkrafttretens im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.

Dresden, den 28. März 2019

Der Landtagspräsident

Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident

Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und

Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten

Oliver Schenk