Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Brexit-Übergangsgesetz
SächsBrexitÜG§ 1 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt im Landesrecht während des Übergangszeitraums gemäß den Artikeln 126 und 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7) als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.