Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Besoldungsgesetz
SächsBesGAnlage 2 (zu § 22 Absatz 1)
Stand: 26.08.2026
Besoldungsordnung B
Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2
Abteilungsdirektorin 1) , Abteilungsdirektor 1)
Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)
Direktorin, Direktor der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Direktorin, Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Direktorin, Direktor des Sächsischen Staatsarchivs
Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Leitende Kreisdirektorin, Leitender Kreisdirektor
– als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung in einem Landkreis mit mehr als 200 000 Einwohnern –
Leitende Stadtdirektorin, Leitender Stadtdirektor
– als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer Stadt mit mehr als 250 000 Einwohnern 2) –
Ministerialrätin 3) , Ministerialrat 3)
Oberberghauptfrau 1) , Oberberghauptmann 1)
Sächsische Landesarchäologin, Sächsischer Landesarchäologe
– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landesamt für Archäologie –
Sächsische Landeskonservatorin, Sächsischer Landeskonservator
– als Leiterin oder Leiter des Landesamts für Denkmalpflege –
Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
__________
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3; nur im staatlichen Bereich.
2) Die Zahl der Planstellen in einer Stadt bis zu 450 000 Einwohnern darf höchstens 3 betragen.
3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 3.
Besoldungsgruppe B 3
Abteilungsdirektorin 1) , Abteilungsdirektor 1)
– beim Landesamt für Steuern und Finanzen –
Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)
Direktorin, Direktor der Justizvollzugsanstalt
– als Leiterin oder Leiter einer Justizvollzugsanstalt mit mehr als 700 Haftplätzen –
Direktorin, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
Direktorin, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen
Erste Direktorin, Erster Direktor der Unfallkasse Sachsen
– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer –
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Chemnitz
Ministerialrätin 2) , Ministerialrat 2)
Oberberghauptfrau 1) , Oberberghauptmann 1)
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
– als Leiterin oder Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei –
– als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion 3) –
Präsidentin, Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Geobasisinformation Sachsen
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
Präsidentin, Präsident des Polizeipräsidiums für Service und IT
Präsidentin, Präsident des Statistischen Landesamts
Rektorin, Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 4)
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung
__________
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 4.
4) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 4 oder B 5.
Besoldungsgruppe B 4
Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
– als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer –
Generaldirektorin, Generaldirektor der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landestalsperrenverwaltung
Inspekteurin, Inspekteur der Polizei
Landesforstpräsidentin, Landesforstpräsident
– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst –
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Chemnitz –
– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Dresden –
– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Leipzig –
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Schule und Bildung
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Präsidentin, Präsident des Landeskriminalamts
Verbandsdirektorin, Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 1)
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Steuern und Finanzen
__________
1) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 5.
Besoldungsgruppe B 5
Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
– als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –
Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer –
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Dresden
Kanzlerin, Kanzler der Universität Leipzig
Ministerialdirigentin 1) , Ministerialdirigent 1)
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 2)
__________
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 6.
2) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4.
Besoldungsgruppe B 6
Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen –
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Landespolizeipräsidentin, Landespolizeipräsident
– als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter im Staatsministerium des Innern –
Ministerialdirigentin 1) , Ministerialdirigent 1)
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Steuern und Finanzen
Rechnungshofdirektorin, Rechnungshofdirektor
– als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter beim Rechnungshof des Freistaates Sachsen –
__________
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 5.
Besoldungsgruppe B 7
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen
Besoldungsgruppe B 8
Direktorin, Direktor beim Sächsischen Landtag
Präsidentin, Präsident der Landesdirektion Sachsen
Besoldungsgruppe B 9
Präsidentin, Präsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen
Staatssekretärin, Staatssekretär
Besoldungsgruppe B 10
Besoldungsgruppe B 11