Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Besoldungsgesetz

SächsBesG

Anlage 2 (zu § 22 Absatz 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Besoldungsordnung B

Besoldungsgruppe B 1

Besoldungsgruppe B 2

Abteilungsdirektorin 1) , Abteilungsdirektor 1)

Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)

Direktorin, Direktor der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

Direktorin, Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Direktorin, Direktor des Sächsischen Staatsarchivs

Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Bergakademie Freiberg

Leitende Kreisdirektorin, Leitender Kreisdirektor

– als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung in einem Landkreis mit mehr als 200 000 Einwohnern –

Leitende Stadtdirektorin, Leitender Stadtdirektor

– als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer Stadt mit mehr als 250 000 Einwohnern 2) –

Ministerialrätin 3) , Ministerialrat 3)

Oberberghauptfrau 1) , Oberberghauptmann 1)

Sächsische Landesarchäologin, Sächsischer Landesarchäologe

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landesamt für Archäologie –

Sächsische Landeskonservatorin, Sächsischer Landeskonservator

– als Leiterin oder Leiter des Landesamts für Denkmalpflege –

Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

__________

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3; nur im staatlichen Bereich.

2) Die Zahl der Planstellen in einer Stadt bis zu 450 000 Einwohnern darf höchstens 3 betragen.

3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 3.

Besoldungsgruppe B 3

Abteilungsdirektorin 1) , Abteilungsdirektor 1)

– beim Landesamt für Steuern und Finanzen –

Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)

Direktorin, Direktor der Justizvollzugsanstalt

– als Leiterin oder Leiter einer Justizvollzugsanstalt mit mehr als 700 Haftplätzen –

Direktorin, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung

Direktorin, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen

Erste Direktorin, Erster Direktor der Unfallkasse Sachsen

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer –

Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste

Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Chemnitz

Ministerialrätin 2) , Ministerialrat 2)

Oberberghauptfrau 1) , Oberberghauptmann 1)

Polizeipräsidentin, Polizeipräsident

– als Leiterin oder Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei –

– als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion 3) –

Präsidentin, Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Geobasisinformation Sachsen

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz

Präsidentin, Präsident des Polizeipräsidiums für Service und IT

Präsidentin, Präsident des Statistischen Landesamts

Rektorin, Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 4)

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung

__________

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.

2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2.

3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 4.

4) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 4 oder B 5.

Besoldungsgruppe B 4

Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

– als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer –

Generaldirektorin, Generaldirektor der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden

Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landestalsperrenverwaltung

Inspekteurin, Inspekteur der Polizei

Landesforstpräsidentin, Landesforstpräsident

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst –

Polizeipräsidentin, Polizeipräsident

– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Chemnitz –

– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Dresden –

– als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Leipzig –

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Schule und Bildung

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Präsidentin, Präsident des Landeskriminalamts

Verbandsdirektorin, Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbands Sachsen

Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 1)

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Steuern und Finanzen

__________

1) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 5.

Besoldungsgruppe B 5

Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

– als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –

Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer –

Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Dresden

Kanzlerin, Kanzler der Universität Leipzig

Ministerialdirigentin 1) , Ministerialdirigent 1)

Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 2)

__________

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 6.

2) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4.

Besoldungsgruppe B 6

Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen –

Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Landespolizeipräsidentin, Landespolizeipräsident

– als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter im Staatsministerium des Innern –

Ministerialdirigentin 1) , Ministerialdirigent 1)

Präsidentin, Präsident des Landesamts für Steuern und Finanzen

Rechnungshofdirektorin, Rechnungshofdirektor

– als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter beim Rechnungshof des Freistaates Sachsen –

__________

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 5.

Besoldungsgruppe B 7

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen

Besoldungsgruppe B 8

Direktorin, Direktor beim Sächsischen Landtag

Präsidentin, Präsident der Landesdirektion Sachsen

Besoldungsgruppe B 9

Präsidentin, Präsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen

Staatssekretärin, Staatssekretär

Besoldungsgruppe B 10

Besoldungsgruppe B 11

§ 86