Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung

SächsBeZuVO

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Regelung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern sowie des Alters- und Hinterbliebenengeldes vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 563), die durch die Verordnung vom 20. November 2018 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, außer Kraft.

Dresden, den 16. März 2021

Der Ministerpräsident

Michael Kretschmer

Der Staatsminister des Innern

Prof. Dr. Roland Wöller

Der Staatsminister der Finanzen

Hartmut Vorjohann

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Katja Meier

Der Staatsminister für Kultus

Christian Piwarz

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sebastian Gemkow

Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus

beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Barbara Klepsch

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Martin Dulig

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Petra Köpping

Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Wolfram Günther

Der Staatsminister für Regionalentwicklung

Thomas Schmidt

§ 8