Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung
SächsBeZuVO§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Regelung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern sowie des Alters- und Hinterbliebenengeldes vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 563), die durch die Verordnung vom 20. November 2018 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 16. März 2021
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller
Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz
Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow
Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping
Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther
Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt