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SächsBeZuVO

§ 4 Sachschadenersatz außerhalb der Unfallfürsorge, Versorgungslastenteilung, Versorgungsausgleich und Gewährleistungsentscheidungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dem Landesamt für Steuern und Finanzen werden außerdem folgende Aufgaben übertragen:

1. Entscheidungen, Anordnungen und Festsetzungen über die Gewährung von Sachschadenersatz außerhalb der Unfallfürsorge nach § 81 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

2. Ermittlung und Erhebung der Versorgungsanteile im Rahmen der Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 26. Januar 2010 (SächsGVBl. S. 265) sowie deren Erstattung; dies gilt gleichermaßen für den landesinternen Dienstherrenwechsel,

3. Wahrnehmung der dem Versorgungsträger obliegenden Aufgaben im Rahmen des Versorgungsausgleiches, zu dem ein Beamter, Richter, Versorgungsempfänger oder Arbeitnehmer mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen im Fall der Ehescheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft verpflichtet ist, insbesondere nach dem Versorgungsausgleichsgesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

4. Wahrnehmung des Antragsrechts nach § 226 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

5. Erteilung eines Gewährleistungsbescheides während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge für den Personenkreis nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch .

§ 3 § 5