Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
SächsBRKG§ 59 Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen
Stand: 26.08.2026
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die aufgrund von § 54 Abs. 1 und 3, §§ 55 und 58 erlassenen Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung.