nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 59 SächsBRKG (Sachsen) — Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen

Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die aufgrund von § 54 Abs. 1 und 3, §§ 55 und 58 erlassenen Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung.