Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

SächsBRKG

§ 4 Behördenaufbau

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBRKG/4#abs-1 (1) Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sind

1. das Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,

2. die Landesdirektion Sachsen als obere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,

3. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBRKG/4#abs-2 (2) Örtliche Brandschutzbehörden sind die Gemeinden.

§ 3 § 5