Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
SächsBRKG§ 4 Behördenaufbau
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBRKG/4#abs-1 (1) Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sind
1. das Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,
2. die Landesdirektion Sachsen als obere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,
3. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBRKG/4#abs-2 (2) Örtliche Brandschutzbehörden sind die Gemeinden.