Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Bauordnung
SächsBO§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Stand: 26.08.2026
Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.