Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften
SächsAkadWissG§ 6 Plenum
Stand: 26.08.2026
Das Plenum entscheidet in allen grundsätzlichen wissenschaftlichen Angelegenheiten der Akademie. Im Plenum sind nur die Ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt.