Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft SächsAPOAHaft § 15 Prüfungsbehörde Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Landesdirektion Sachsen ist Prüfungsbehörde. Sie bereitet die Prüfung vor und führt diese durch.