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§ 15 SächsAPOAHaft (Sachsen) — Prüfungsbehörde

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landesdirektion Sachsen ist Prüfungsbehörde. Sie bereitet die Prüfung vor und führt diese durch.