Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
SächsAPO-Justiz-JVD§ 4 Dienstbezeichnung
Stand: 26.08.2026
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerberinnen und Bewerber (Anwärterinnen und Anwärter) führen die Dienstbezeichnung „Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst“ oder „Obersekretäranwärter im Justizvollzugsdienst“.