Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Transplantationsausführungsgesetz

SächsAGTPG

§ 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Errichtung einer Kommission bei einer Lebendspende (KommTPGVO) vom 14. Dezember 1999 (SächsGVBl. 2000 S. 8) außer Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 7. November 2005

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt

Die Staatsministerin für Soziales

Helma Orosz

§ 6